Teilnahmebedingungen für Mitanbieter
Version 1.0 vom 20. Juli 2026 · Verteilschlüssel 90 % Anbieter / 10 % vrf
Diese Teilnahmebedingungen regeln, wie du als Mitanbieter («du», «Anbieter») Produkte oder Dienstleistungen über die Plattform vrf.ch anbieten kannst, betrieben von ortegamedia & style (Bachweg 7, CH-9631 Ulisbach). Mit der Registrierung als Mitanbieter akzeptierst du diese Bedingungen zusätzlich zu den allgemeinen AGB von vrf.
§1 Rolle von vrf — Vermittlerin und Zahlstelle, nicht Verkäuferin
vrf stellt die Plattform, die Zahlungsabwicklung sowie den Kontakt zwischen Anbieter und Käuferin/Käufer zur Verfügung. vrf tritt dabei ausschliesslich als Vermittlerin auf. Der Kaufvertrag über das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung kommt direkt zwischen dir als Anbieter und der Käuferin oder dem Käufer zustande. Verkäufer ist der Mitanbieter — vrf selbst wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags und ist nicht Verkäuferin im Sinne des Kaufrechts.
Damit die Käuferin oder der Käufer trotzdem bequem an eine Stelle bezahlen kann, zieht vrf die Kaufpreisforderung für dich als deine Zahlstelle ein (siehe §8 «Inkasso-Vollmacht»).
§2 Wer teilnehmen darf
Du kannst als Mitanbieter teilnehmen, wenn du volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und handlungsfähig bist, Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Schweiz hast sowie die von dir angebotenen Produkte oder Dienstleistungen rechtmässig zum Verkauf anbieten darfst.
§3 Registrierung und Bankverbindung
Bei der Registrierung gibst du deinen Namen, deine Kontaktdaten und deine IBAN an. Deine IBAN wird verschlüsselt gespeichert und ausschliesslich für die Auszahlung deines Verkaufsanteils nach §8 verwendet. Zugriffe darauf werden protokolliert (siehe §13 «Datenschutz»).
§4 Deine Zusicherungen als Anbieter
Mit jedem Angebot bestätigst du, dass:
- du Eigentümer bist oder sonst berechtigt, das Produkt oder die Dienstleistung anzubieten,
- deine Angaben zu Produkt, Zustand, Menge und Preis wahrheitsgetreu und vollständig sind,
- du alle nötigen Bewilligungen für dein Angebot besitzt, falls dein Produkt oder deine Dienstleistung einer solchen bedarf,
- dein Angebot nicht gegen die in §5 genannten verbotenen Waren verstösst.
§5 Verbotene Waren
Über vrf dürfen insbesondere folgende Waren und Dienstleistungen nicht angeboten werden:
- Waffen, Waffenbestandteile und Munition,
- verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel,
- Tabak-, E-Zigaretten- und Alkoholprodukte,
- lebende Tiere,
- Fälschungen und Markenplagiate sowie Waren, die Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzen,
- Ware unklarer oder gestohlener Herkunft,
- jugendgefährdende Inhalte,
- Gefahrgut, gefährliche Stoffe, Pyrotechnik und Feuerwerk (inkl. lose Batterien/Akkus),
- selbstgemachte Lebensmittel und Kosmetik ohne Herkunfts- oder Hygienenachweis,
- Edelmetalle, Schmuck und Altgold ab Bagatellgrenze,
- Ausweise, amtliche Dokumente und Blankoformulare,
- Tickets für Veranstaltungen mit Weiterverkaufsverbot.
vrf kann Angebote, die gegen diese Liste verstossen, ohne Angabe von Gründen ablehnen und bei einem Verstoss das betroffene Mitanbieter-Konto sperren (siehe §10). Massgeblich ist stets die aktuelle Sperrliste im Admin-Bereich; diese Aufzählung wird laufend synchron gehalten.
§6 Verantwortung für Produkt, Zustand, Übergabe und Gewährleistung
Als Anbieter bist du allein verantwortlich für:
- die Beschreibung und den tatsächlichen Zustand deines Produkts oder deiner Dienstleistung,
- die Organisation von Abholung oder Versand (inklusive Verpackung, Versandkosten, Versandrisiko, Sendungsverfolgung) — vrf liefert nichts selbst aus,
- die Gewährleistung gegenüber der Käuferin oder dem Käufer bei Mängeln, Rückgabe oder Reklamation,
- die fristgerechte, sichere und vollständige Übergabe des verkauften Produkts.
Vorauskasse: Physische Waren übergibst oder versendest du erst, nachdem die Zahlung der Käuferin oder des Käufers bei vrf eingegangen ist. So bist du als Anbieter vor Nichtzahlung geschützt.
vrf prüft neue Angebote vor der Freischaltung (siehe §7), übernimmt danach aber keine Verantwortung für die tatsächliche Abwicklung, den Zustand oder die Übergabe.
§7 Prüfung und Freigabe der Angebote (Revisionsvorbehalt)
vrf prüft jedes neue Angebot vor der Veröffentlichung; erst nach Genehmigung ist es sichtbar. Änderst du ein bereits genehmigtes Angebot, wird es dadurch erneut geprüft und ist bis zur neuen Genehmigung nicht sichtbar. vrf kann ein Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen, zur Überarbeitung zurückweisen oder eine Freigabe verweigern. Ein Anspruch auf Veröffentlichung eines Angebots besteht nicht.
§8 Provision, Inkasso-Vollmacht und Auszahlung
Für jeden über vrf abgewickelten Verkauf erhältst du 90 % des Verkaufspreises, vrf behält 10 % als Vermittlungsprovision. Massgebend ist der zum Zeitpunkt des Verkaufs gültige Verteilschlüssel.
Inkasso-Vollmacht: Du bevollmächtigst vrf, die Kaufpreisforderung aus deinem Verkauf in deinem Namen bei der Käuferin oder dem Käufer einzuziehen, davon die Vermittlungsprovision zu verrechnen und dir den verbleibenden Anteil auszuzahlen. vrf handelt dabei als deine Zahlstelle, nicht als Käuferin der Ware.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt zweiwöchentlich, mit einer Wartefrist von 14 Tagen ab Zahlungseingang und einem Mindestbetrag von CHF 50 pro Auszahlung. Erreicht dein auszahlungsbereites Guthaben den Mindestbetrag noch nicht, wird es mit dem nächsten Zahlungseingang zusammengeführt (kumuliert), bis der Mindestbetrag erreicht ist.
§9 Rückerstattungen, Stornierungen und Verrechnung
Muss eine bereits an dich ausbezahlte Zahlung storniert oder der Käuferin/dem Käufer erstattet werden (z. B. bei berechtigter Reklamation oder Widerruf), verrechnet vrf diesen Betrag mit deiner nächsten Auszahlung oder deinen nächsten Auszahlungen. Reicht eine künftige Auszahlung dazu nicht aus oder erfolgt keine mehr, bist du verpflichtet, den offenen Saldo an vrf zurückzuerstatten.
§10 Sperrung und Löschung
vrf kann einzelne Angebote oder das gesamte Mitanbieter-Konto sperren oder löschen, insbesondere bei Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen (namentlich gegen §5), begründeten Beschwerden von Käuferinnen/Käufern oder Verdacht auf rechtswidrige Angebote. Bereits ausgelöste, berechtigte Auszahlungsansprüche bleiben davon unberührt.
Not-Aus: vrf kann die Mitanbieter-Rubrik jederzeit vorübergehend vom Netz nehmen, etwa um einen Vorfall abzuklären. Bereits eingegangene Bestellungen sowie bestehende Auszahlungspflichten gegenüber Mitanbietern bleiben davon unberührt.
§11 Freistellung / Schadloshaltung
Du stellst vrf und ortegamedia & style von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit deinem Angebot, dem Zustand deines Produkts, der Abwicklung (Abholung/Versand) oder einer Verletzung dieser Teilnahmebedingungen entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus Gewährleistung, Produktehaftung oder Verletzung von Schutzrechten Dritter.
§12 Steuern und Abgaben
Du bist selbst verantwortlich für die korrekte Versteuerung deiner Einkünfte aus dem Verkauf über vrf sowie für allfällige Mehrwertsteuerpflichten. vrf übernimmt hierfür keine Verantwortung und leistet keine steuerliche Beratung.
§13 Datenschutz
Zur Abwicklung deiner Teilnahme erhebt vrf Name, Adresse, Kontaktdaten sowie deine IBAN. Deine IBAN wird verschlüsselt gespeichert; Zugriffe darauf werden protokolliert. Nach Schliessung deines Mitanbieter-Kontos werden deine Daten anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (Geschäftsunterlagen sind nach Art. 958f OR 10 Jahre aufzubewahren). Weitere Details regelt die Datenschutzerklärung von vrf.
§14 Änderung der Teilnahmebedingungen
vrf kann diese Teilnahmebedingungen anpassen. Über Änderungen informieren wir dich mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail. Bei wesentlichen Änderungen (namentlich Provision, Auszahlungsmodalitäten, Inkasso-Vollmacht oder Freistellung) holen wir zusätzlich deine erneute, aktive Zustimmung ein, bevor du weitere Angebote erstellen oder Verkäufe abwickeln kannst. Ist eine Änderung gesetzlich oder behördlich zwingend vorgeschrieben, kann die Ankündigungsfrist verkürzt werden oder die Änderung sofort wirksam sein.
§15 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz von ortegamedia & style. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.